Die Behandlungskosten
Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten.
In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Eine Behandlung von Säuglingen und Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr kostet Behandlung € 65,-.
Ab dem 15.Lebensjahr kostet eine Behandlung € 75,-.
Die Kosten sind in bar zu entrichten.
Quittung und Rechnung sind selbstverständlich.
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